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   VGH Hessen, 13.07.1999 - 4 TG 1322/99   

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https://dejure.org/1999,5617
VGH Hessen, 13.07.1999 - 4 TG 1322/99 (https://dejure.org/1999,5617)
VGH Hessen, Entscheidung vom 13.07.1999 - 4 TG 1322/99 (https://dejure.org/1999,5617)
VGH Hessen, Entscheidung vom 13. Juli 1999 - 4 TG 1322/99 (https://dejure.org/1999,5617)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 31 BauGB, § 30 BauGB
    Nachbarklage gegen Baugenehmigung wegen Überschreitung der Geschossflächenzahl für reine Wohngebiete

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB §§ 30, 31; BauNVO § 17; HBO 1957 §§ 2, 57
    Überschreitung der Geschoßflächenzahl

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2000, 1845
  • ZfBR 2000, 213 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VGH Hessen, 13.07.1999 - 4 TG 1322/99
    Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 19.09.1986 -- 4 C 8.84 --, BRS 46 Nr. 173) beurteilt die Wahrung der nachbarlichen Rücksichtnahme nach seinen erstmals im Urteil vom 25.02.1977 (-- IV C 22.75 u.a. --, BRS 32 Nr. 155) dargestellten Grundsätzen.
  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen;

    Auszug aus VGH Hessen, 13.07.1999 - 4 TG 1322/99
    Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 19.09.1986 -- 4 C 8.84 --, BRS 46 Nr. 173) beurteilt die Wahrung der nachbarlichen Rücksichtnahme nach seinen erstmals im Urteil vom 25.02.1977 (-- IV C 22.75 u.a. --, BRS 32 Nr. 155) dargestellten Grundsätzen.
  • VGH Hessen, 17.12.1984 - 4 TG 2545/84
    Auszug aus VGH Hessen, 13.07.1999 - 4 TG 1322/99
    Der beschließende Senat greift zur rechtlichen Überprüfung von Ermessensentscheidungen nach § 31 Abs. 2 BauGB -- mit gewissen Änderungen -- auf die von ihm zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Kriterien für eine Verletzung des Rücksichtnahmegebotes im unbeplanten Innenbereich zurück (Beschluss vom 17.12.1984 -- 4 TG 2545/84 u.a. --, BRS 42 Nr. 77; Beschluss vom 27.11.1990 -- 4 TG 2972/90 --, HessVGRspr. 1991, 73).
  • VGH Hessen, 18.09.1989 - 4 TG 2261/89

    Befreiung von einer Baugrenze - Anwendung der Kriterien für eine Verletzung des

    Auszug aus VGH Hessen, 13.07.1999 - 4 TG 1322/99
    Danach genießt ein Nachbar Schutz gegen eine ihm nachteilige Befreiung eines Bauinteressenten von einer Festsetzung des Bebauungsplanes, wenn der betroffene Belang im Rahmen der Bauleitplanung beachtlich ist, er durch die Festsetzung, von der befreit werden soll, mindestens reflexartig objektiv-rechtlich geschützt ist und er von solchem Gewicht ist, dass er sich bei gerechter Abwägung, bei der auch Interessen anderer Nachbarn und der Allgemeinheit zu berücksichtigen sein können, gegen das Interesse des Bauinteressenten durchsetzen muss (Hess. VGH, Beschluss vom 18.09.1989 -- 4 TG 2261/89 --, BRS 49 Nr. 189).
  • VGH Hessen, 27.11.1990 - 4 TG 2972/90

    Zum Einzelfall einer Baunachbarklage wegen Verstoßes gegen Grenzabstände

    Auszug aus VGH Hessen, 13.07.1999 - 4 TG 1322/99
    Der beschließende Senat greift zur rechtlichen Überprüfung von Ermessensentscheidungen nach § 31 Abs. 2 BauGB -- mit gewissen Änderungen -- auf die von ihm zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Kriterien für eine Verletzung des Rücksichtnahmegebotes im unbeplanten Innenbereich zurück (Beschluss vom 17.12.1984 -- 4 TG 2545/84 u.a. --, BRS 42 Nr. 77; Beschluss vom 27.11.1990 -- 4 TG 2972/90 --, HessVGRspr. 1991, 73).
  • VGH Bayern, 24.03.2009 - 14 CS 08.3017

    Nachbarrechtsstreit

    Wird dagegen eine Befreiung von einer nicht nachbarschützenden Festsetzung eines Bebauungsplanes erteilt, dann hat der Nachbar (nur) ein subjektiv-öffentliches Recht auf Würdigung seiner nachbarlichen Interessen; unter welchen Voraussetzungen eine Befreiung die Rechte des Nachbarn verletzt, ist dabei nach den Maßstäben zu beantworten, die das Bundesverwaltungsgericht zum drittschützenden Gebot der Rücksichtnahme i.V.m. § 15 Abs. 1 BauNVO entwickelt hat (BVerwG vom 8.7.1998 NVwZ-RR 1999, 8 m.w.N.; BVerwG vom 19.9.1986 NVwZ 1987, 409 = DVBl. 1987, 476 = BauR 1987, 70 - unter ausdrücklicher Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung; siehe auch BayVGH vom 13.11.1999 Az.: 1 ZB 99.1079; OVG MV vom 11.11.1999 NordÖR 2000, 38; HessVGH vom 13.7.1999 BauR 2000, 1845).
  • VGH Bayern, 04.11.2009 - 9 CS 09.2422

    Zur Frage eines Anspruchs auf Erhaltung des Gebietscharakters

    Damit werden zugleich nachbarliche Belange verletzt, die sich bei rechtmäßiger Abwägung bei einer Überplanung des Baugebiets durchsetzen müssten (so bereits BayVGH vom 28.10.2005 Az. 25 CS 05.2711; HessVGH vom 13.7.1999 BauR 2000, 1845).
  • VGH Bayern, 26.07.2011 - 14 CS 11.535

    Nachbarrechtsstreit

    Darüber hinaus und im Falle des Abweichens von einer nichtnachbarschützenden Festsetzung eines Bebauungsplans hat der Nachbar lediglich ein subjektiv öffentliches Recht auf Würdigung seiner nachbarlichen Interessen; unter welchen Voraussetzungen eine Befreiung die Rechte des Nachbarn verletzt, ist dabei nach den Maßstäben zu beantworten, die das Bundesverwaltungsgericht zum drittschützenden Gebot der Rücksichtnahme i.V.m. § 15 Abs. 1 BauNVO entwickelt hat (BVerwG vom 8.7.1998 a.a.O.; BVerwG vom 19.9.1986 NVwZ 1987, 409 unter ausdrücklicher Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung; siehe auch BayVGH vom 13.1.1999 Az. 1 ZB 99.1079; HessVGH vom 13.7.1999 BauR 2000, 1845).
  • VGH Bayern, 28.03.2017 - 15 ZB 16.1306

    Kein Nachbarschutz gegen Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans über die

    Die von ihnen in diesem Zusammenhang zitierte Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 13.7.1999 - 4 TG 1322/99) kommt im Übrigen gerade nicht zu der Annahme eines nachbarschützenden Charakters der dortigen planerischen Festsetzungen, sondern findet die Lösung über das Gebot der Rücksichtnahme (vgl. juris Rn. 10 ff.).
  • VG Kassel, 09.04.2003 - 2 G 492/03
    Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 13.07.1999 (4 TG 1322/99) in Abänderung des Beschlusses des Gerichts die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs hinsichtlich des 3. und 4. Obergeschosses angeordnet und im übrigen den Antrag der Antragsteller abgewiesen.

    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden Verfahren und der beigezogenen Akte der Verfahren 2 G 3250/98 und 4 TG 1322/99 sowie der Verwaltungsvorgänge der Antragsgegnerin (6 Hefte, 1 Plan) verwiesen.

  • VG Würzburg, 15.01.2013 - W 5 S 12.992

    Nachbarschutz bei Befreiungen; Nachbarschutz durch Festsetzungen eines

    Aus den weiteren von Antragstellerseite für den behaupteten Gebietserhaltungsanspruch aus Vorschriften zum Maß der baulichen Nutzung angeführten Entscheidungen des OVG Hamburg (B.v. 05.06.2009, Az. 2 BS 26/09, BauR 2009, 1556) sowie des VGH Kassel (B.v. 13.07.1999, Az. 4 TG 1322/99, BauR 2000, 1845) lässt sich für einen solchen Anspruch nichts entnehmen.
  • VGH Bayern, 23.02.2012 - 14 CS 11.2837

    Nachbarrechtstreit

    Darüber hinaus und im Falle des Abweichens von einer nicht nachbarschützenden Festsetzung eines Bebauungsplans hat der Nachbar lediglich ein subjektiv öffentliches Recht auf Würdigung seiner nachbarlichen Interessen; unter welchen Voraussetzungen eine Befreiung die Rechte des Nachbarn verletzt, ist dabei nach den Maßstäben zu beantworten, die das Bundesverwaltungsgericht zum drittschützenden Gebot der Rücksichtnahme i.V.m. § 15 Abs. 1 BauNVO entwickelt hat (BVerwG vom 8.7.1998 a.a.O.; BVerwG vom 19.9.1986 NVwZ 1987, 409 unter ausdrücklicher Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung; siehe auch BayVGH vom 13.1.1999 Az. 1 ZB 99.1079; HessVGH vom 13.7.1999 BauR 2000, 1845).
  • VGH Bayern, 03.02.2012 - 14 CS 11.2284

    Nachbarrechtstreit

    Darüber hinaus und im Falle des Abweichens von einer nicht nachbarschützenden Festsetzung eines Bebauungsplans hat der Nachbar lediglich ein subjektiv öffentliches Recht auf Würdigung seiner nachbarlichen Interessen; unter welchen Voraussetzungen eine Befreiung die Rechte des Nachbarn verletzt, ist dabei nach den Maßstäben zu beantworten, die das Bundesverwaltungsgericht zum drittschützenden Gebot der Rücksichtnahme i.V.m. § 15 Abs. 1 BauNVO entwickelt hat (BVerwG vom 8.7.1998 a.a.O.; BVerwG vom 19.9.1986 NVwZ 1987, 409 unter ausdrücklicher Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung; siehe auch BayVGH vom 13.1.1999 Az. 1 ZB 99.1079; HessVGH vom 13.7.1999 BauR 2000, 1845).
  • VG München, 29.10.2008 - M 9 K 08.1486

    Vorbescheid; Befreiung von nicht nachbarschützenden Festsetzungen eines

    Zwar hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Beschl. v. 13.7.1999, BauR 2000, 1845) in einem Eilverfahren entschieden, dass "die Zulassung einer Verdichtung, die den bundesrechtlich festgesetzten Höchstwert der Geschossflächenzahl für reine Wohngebiete von 1, 2 ohne rechtfertigenden Ausnahmegrund deutlich überschreitet, einer Umstrukturierung des gesamten Wohngebiets Vorschub leisten könne.
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